Richtpreis Sanitäts- und Postendienste
Grundtaxe:
Organisation und AVOR CHF 50.00/Anlass
Präsenzzeit:
Pro Samariter 08:00 – 20:00 CHF 25.00/Std.
Pro Samariter 20:00 – 08:00 CHF 35.00/Std.
Personen- und Materialtransporte:
CHF 00.70/Km
Patiententransporte geschehen grundsätzlich durch den Rettungsdienst, in leichten Fällen durch Angehörigen des Patienten.
Verantwortung der Organisatoren
Die Organisatoren einer Veranstaltung sind im Rahmen der ihnen gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflicht für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher verantwortlich. Um dieser Verantwortung im medizinischen Bereich gerecht zu werden, kann der örtliche Samariterverein zum Betrieb eines temporären Sanitätsdienstes (Postendienst) beauftragt werden.
Die Organisation eines solchen Sanitätsdienstes ist mit Kosten verbunden, die vom Veranstalter getragen werden. Die gewählten oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen müssen daher in einem angemessenen Verhältnis zum Gefahrenpotenzial stehen, das durch die Veranstaltung geschaffen wird. Dazu braucht es eine Bestandsaufnahme über die sicherheitsrelevanten Aspekte der Veranstaltung mittels einer Risikobeurteilung.
Der Samariterverein Blumenstein und Umgebung kann im Auftrag des Veranstalters einen Sanitätsdienst betreiben. Um diesen sach- und fachgemäss ausführen zu können, muss der Sicherheitsverantwortliche des Veranstalters zunächst eine Risikobeurteilung vornehmen (auf Wunsch mit dem Zuständigen des Samaritervereins). Diese erfolgt nach den Vorgaben und Reglementen des Schweizerischen Samariterbundes (SSB) sowie des Interverbands für Rettungswesen (IVR). Sie bestimmen die für die Veranstaltung geltende Risikostufe und geben den nötigen Personal- und Materialaufwand vor.
Anmeldung und Risikobeurteilung
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Grundpauschale nur einmal verrechnet, falls die Einrichtung für den Sanitätsdienst bestehen bleiben kann (abschliessbarer Raum).
Der Organisator beistimmt die Präsenzzeit der Samariter, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zusätzlich zur Grundpauschale (Fr. 50.00) sowie den effektiven Verbrauchsmaterialien werden dem Organisator, ohne vorherige anderslautende Absprache, die Kosten für den Personaleinsatz pro Samariter/Stunde verrechnet. Der Auftrag zur Durchführung eines Sanitätsdienstes wird von den Parteien mit einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.